6. September 2023

Schutzkonzept der GRÜNEN JUGEND Köln



Leitbild

Als GRÜNE JUGEND Köln streben wir eine Gesellschaft ohne jede Art von Diskriminierung an. Wir verstehen uns als feministische Jugendorganisation, die marginalisierte Gruppen stärken und Politik unter Beteiligung der betroffenen Personen erarbeiten möchte. Damit dies möglich ist, müssen wir Diskriminierung in unseren Strukturen aktiv entgegenwirken und vulnerable Personen schützen.

In der GRÜNEN JUGEND Köln akzeptieren wir keine Diskriminierung aufgrund von Gruppenzugehörigkeiten wie Religion, Geschlechtsidentität, Sexualität, Herkunft, Rassifizierung, Behinderung und chronischer Erkrankung.

Als feministische Organisation bekämpfen wir patriarchale Gewalt und wollen diese in unseren eigenen Räumen nicht reproduzieren. Daher versuchen wir geschlechtsbasierte Machtstrukturen zu erkennen und zu bekämpfen.

Als Jugendorganisation wollen wir ein sicherer Ort für Personen unter 18 Jahren sein. Wir sind kein klassischer Jugendverband mit Strukturen von Leitenden und Teilnehmenden, sondern eine basisdemokratische Jugendorganisation in der alle auf Augenhöhe mitmachen können. Trotzdem sind wir uns der aufgrund des Alters entstehenden Hierarchien bewusst. Wir wollen mit diesem Schutzkonzept und den enthaltenen Maßnahmen alle Mitglieder vor Gewalt jeglicher Art schützen, insbesondere die Mitglieder unter 18 Jahren.

Der Schutz aller Mitglieder ist wichtig, damit alle sich wohlfühlen können. Indem alle zunächst als schützenswert eingestuft werden, wird Verantwortung von den Schultern der potenziell Ungeschützten genommen. Für uns ist klar: Zunächst sind alle in der Verantwortung, alle zu schützen. Dennoch haben bestimme Personen besondere Verantwortung zu tragen. Das gilt insbesondere für den Vorstand im Bezug auf die Basis, aber auch für alle anderen Ämter, mit denen Verantwortung einhergeht.

Erstellungsprozess

Der Prozess zu diesem Schutzkonzept verlief mehrteilig. Zunächst hat die gesamte Basis einen Workshop zum Thema Grenzen achten in unserer Jugendorganiation von Zartbitter e.V. erhalten. Darauf folgte eine umfangreiche Risikoanalyse, bei welcher alle aus der Basis teilnehmen konnten. Bei dieser ist wichtig zu betonen, dass die Risikoanalyse mit Blick auf Jugendliche stattgefunden hat. Für den Fall, dass bei Veranstaltungen der GJ Köln auch Kinder anwesend sein werden, muss diese erweitert werden. Nach der Risikoanalyse wurde ein Entwurf zum Schutzkonzept erarbeitet, welcher den Expert*innen von Zartbitter vorgestellt und mit diesen besprochen wurde. Im Rahmen der Mitgliederversammlung, bei der das Schutzkonzept verabschiedet wird, wird das Schutzkonzept der Basis vorgestellt. Damit ist der Prozess des Schutzkonzeptes jedoch nicht abgeschlossen. Bestenfalls wird dieses Stetig, ergänzt und überarbeitet, damit es auch unsere Bedürfnisse weiterhin zugeschnitten ist.

Verhaltensregeln der Grünen Jugend Köln

Sprache und Kommunikation.

Bei der Grünen Jugend Köln halten wir uns an die FINTA*-Regeln. Und an die BIPOC-Regeln. Das heißt, wir beachten Identitäten und Minderheiten, wenn wir miteinander sprechen. Und wir zeigen Respekt gegenüber anderen Menschen.

Wie wir miteinander reden, ist in verschiedenen Regeln festgelegt. Diese Regeln entscheiden wir alle gemeinsam bei der Versammlung der Mitglieder. Die Regeln gelten auch online, zum Beispiel bei Video·konferenzen.

Wir möchten, dass niemand beleidigt wird oder sich unwohl fühlt. Deswegen achten wir darauf, nichts Diskriminierendes zu sagen oder zu schrieben. Also nichts, womit sich eine andere Person schlecht fühlt oder ausgegrenzt wird. Wir benutzen die Namen und Pronomen, die eine Person für sich möchte. Wenn wir Fehler machen, sind wir offen für Kritik. Daraus versuchen wir zu lernen. Wir sind auch offen für unterschiedliche Meinungen. Die Meinungen sollen aber respektvoll gesagt werden. Wenn uns jemand sagt, dass etwas Beleidigendes gesagt/gemacht wurde, hören wir zu. Auch daraus wollen wir lernen.

Bei der Grünen Jugend Köln achten wir darauf, private Informationen geheim zu halten. Es soll auch nicht schlecht über andere Menschen gesprochen werden. Vor allem nicht hinter deren Rücken. Private Daten, wie Telefon·nummern und Adressen, sollen geheim bleiben. Jede Person darf sagen, ob sie fotografiert oder gefilmt werden möchte. Ohne Einverständnis, darf dies nicht gemacht werden. Das Gleiche gilt, wenn die Aufnahmen öffentlich gezeigt werden. Also vor anderen Menschen. Auch dafür braucht es zuerst die Zustimmung der Person.

Körperliche Nähe und Sexualität.

Bei der Grünen Jugend Köln ist es wichtig, dass wir respektvoll mit dem Körper der Anderen umgehen. Bevor wir uns zum Beispiel umarmen, fragen wir, ob das in Ordnung ist. Jeder Mensch hat unter·schiedliche Grenzen bei körperlicher Nähe. Das beachten wir. Unabhängig davon, wie ein Mensch normaler·weise mit anderen umgeht. Wir fragen nach, weil wir sonst nicht wissen, ob die Person mit Nähe einverstanden ist.

Bei Dingen, die mit Sexualität zu tun haben, fragen wir auch andere Menschen. Nicht nur die Beteiligten, sondern auch andere Menschen, die dort sind. Am besten finden solche Dinge an privaten Orten statt. So haben keine anderen Menschen damit zu tun. Das ist besonders wichtig, wenn intensive sexuelle Handlungen passieren. Zum Beispiel, wenn Menschen Geschlechts·verkehr möchten.

Manchmal müssen sich Menschen bei unseren Veranstaltungen umziehen. Dabei ist wichtig, dass die Privat·sphäre respektiert wird. Deswegen achten wir darauf, uns in privaten Räumen umzuziehen. Und wenn andere dabei sind, fragen wir vorher, ob das in Ordnung ist. Sonst könnten sich andere unwohl fühlen. Besonders bei Menschen unter 18 Jahren ist das wichtig. Wir fragen, damit jede Person sagen kann, wenn sie etwas nicht möchte. Wenn wir schwimmen oder Schwimm·kleidung tragen, achten wir auf gleiche Rechte für alle. Jede Person kann anziehen, was sie möchte.

Machtverhältnisse und Hierarchien

In der Grünen Jugend Köln denken wir gut darüber nach, wie Macht funktioniert. Wer viel Verantwortung oder Kontrolle hat, nutzt diese Macht nicht aus. Wenn jemand mehr Macht hat als andere, reden wir darüber und versuchen das zu verändern. Alle sollen gleich·berechtigt sein.

Jugendschutzgesetz

Alle halten sich an die Regeln, um Jugend·liche zu schützen. Und alle helfen, damit jeder die Regeln einhält. Besonders wichtige Regeln sind:

Wer unter 16 ist, bekommt keinen Alkohol und trinkt keinen Alkohol.

Wer unter 18 ist, darf keine starken alkoho·lischen Getränke trinken. Diese Personen dürfen auch keinen Tabak oder andere Drogen bekommen. Konsumieren dürfen sie so etwas auch nicht.

Sex und ähnliche Dinge sind mit Menschen unter 14 verboten.

Sex und ähnliche Dinge von einem Menschen zwischen 14 und 16 Jahren, mit einer Person über 21 Jahren, sind verboten.

Umgang mit Fehlverhalten

Wenn jemand gegen eine Regel verstößt und das mich betrifft, rede ich mit dem Awareness·team. Das sind Menschen, die darauf achten, dass die Grenzen von jedem eingehalten werden. Sie können oft helfen. Ich kann auch direkt mit dem Vorstand reden. Wenn jemand gegen eine Regel verstößt, greife ich ein. Aber nur, wenn ich kann und möchte. Auch dann rede ich mit dem Awareness·team oder dem Vorstand. Ich bin vorsichtig, wenn mir jemand etwas erzählt oder ich vermute, dass gegen eine Regel verstoßen wird. Dann spreche ich vertrauens·voll mit dem Team oder Vorstand. Ich kann mich auch an eine Beratungs·stelle wenden. Das Awareness·team hat Regeln und Hinweise, was dann gemacht werden kann.

Wenn jemand gegen Regeln verstößt, kann der Vorstand dagegen vorgehen. Zum Beispiel kann er Menschen von Veranstaltungen ausschließen. Er kann den Menschen auch ganz ausschließen.

Fortbildungen

Wir verstehen das Schutzkonzept als ein partizipativ erarbeitetes und von allen getragenes Dokument, das regelmäßig mit allen thematisiert und weiterentwickelt werden sollte. Der Vorstand der Grünen Jugend Köln stellt sicher, dass es für die Mitglieder regelmäßig Bildungsangebote zu den Themen Kommunikation, Feedback und Kritik, Grenzen achten, Nein sagen u.ä. gibt.

Für Vorstandsmitglieder wird eine Schulung beziehungsweise Einarbeitung in das Thema Konsens und Grenzüberschreitungen vorausgesetzt. Diese sollten anschließend mit einem Selbsttest oder einer Selbstreflektion ergänzt werden.

Die Personen, die bei Veranstaltungen zuständig für die Betreuung der Teilnehmenden U18 sind, sollten eine entsprechende Qualifikation vorweisen können. Wir sorgen nach und nach für geeignetes Material und Schulungen.

Personalverantwortung

Der Vorstand der Grünen Jugend Köln sieht sich in einer besonderen Vorbildfunktion zur Wahrung unseres Schutzkonzeptes und unserer Verhaltensregeln. Deswegen ist eine Auseinandersetzung mit diesen im Rahmen der Einarbeitung des Vorstands Pflicht. Zudem ist der Vorstand für die Etablierung einer Feedbackkultur verantwortlich, welche sicherstellt, dass Vorstandsmitglieder sich gegenseitig auf die Einhaltung der Verhaltensregel hinweisen können.

Der Vorstand soll die Umsetzung der gesetzten Standards des Schutzkonzeptes mit kritisch-konstruktivem Blick begleiten und gegebenenfalls Personen in Leitungspersonen offensiv ansprechen, diese zu wahren.

Im Vorstand wird Raum geschaffen für den reflektierten Umgang mit der Machtposition der Vorstandsmitglieder in Bezug auf persönliche Beziehungen und Interessenskonflikte.

Von der Grünen Jugend Köln beschäftigte hauptamtliche Mitarbeitende werden Jugendschutz-sensibel ausgewählt und dabei werden die datenschutzrechtlich zulässigen Maßnahmen, wie die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis, genutzt.

Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Die Grüne Jugend Köln ist eine Jugendorganisation. Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche ihre Meinung in unseren Treffen äußern können, ohne sich durch ältere Menschen eingeschüchtert zu fühlen. Grundsätzlich sind die Veranstaltungen der Grünen Jugend Köln nur für Menschen unter 28 Jahren. In Sonderfällen kann diese Altersgrenze angehoben oder ausgesetzt werden, dies wird klar kommuniziert.

In der Grünen Jugend Köln sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 28 Jahren gemeinsam politisch aktiv und gestalten das Verbandsleben. Wir sehen, dass die Kinder und Jugendlichen neben diesem Miteinander auch geschützte Räume brauchen, in denen sie sich ohne Erwachsene austauschen und vernetzen können. Diese Austauschmöglichkeiten werden aktiv bereitgestellt. Die Kinder und Jugendlichen werden in alle Prozesse und Debatten eingebunden und aktiv darüber informiert, dass sie an allen Gremien, Veranstaltungen und Entscheidungen partizipieren können.

Präventionsmaßnahmen

Bei der Grünen Jugend Köln werden folgende Präventionsmaßnahmen eingesetzt:

Wir thematisieren die relevanten Verhaltensregeln (z. B. diskriminierungsarme Sprache, FINTA*-Quote) mit Externen, die bei uns zu Gast sind (bspw. Referent*innen).

Allgemein möchten wir Hierarchien transparent gestalten und versuchen, allen Menschen gleichen Zugang zu Ämtern zu ermöglichen.

Bei Veranstaltungen, die besondere Risiken bergen, wie Veranstaltungen mit Übernachtungen oder in digitalen Räumen, achten wir besonders auf die Einhaltung des Schutzkonzeptes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen und Veranstaltungen mit Übernachtungen thematisieren wir die Verhaltensregeln und sensibilisieren für das Thema Grenzen setzen und achten.

Letztlich sind die Verhaltensregeln allen Aktiven der Grünen Jugend Köln bekannt. Um dies zu gewährleisten, sind sie öffentlich einsehbar, werden bei mehrtägigen/größeren Veranstaltungen (mit Übernachtung) kommuniziert und bei großen Neuentreffen vorgestellt.

Maßnahmen für U18

U18-jährige sind nicht nur vor dem Gesetz besonders geschützt, sondern bekommen auch bei uns besonderen Schutz, damit sich alle bei uns wohlfühlen können. Dafür gestalten wir Austauschmöglichkeiten für Menschen unter 18 Jahren. Wir bemühen uns 1:1 Situationen zwischen einer Person über 18 und einer Person unter 16 Jahren zu vermieden.

Für Situationen und Räume, in denen Alkohol oder andere Drogen konsumiert werden, wie zum Beispiel dem Kneipenwahlkampf, gelten folgende Regelungen:

Die gesetzlichen Regelungen werden eingehalten und die Sorgeberechtigten geben ihr Einverständnis für den Besuch der Veranstaltung – bei größeren Veranstaltungen werden die Zuständigen auch über die Orte und Aktivitäten aufgeklärt

Kneipenwahlkampf kann auch mit U18-Menschen stattfinden, dann wird aber nicht in Lokale gegangen

Es wird mehrfach und deutlich kommuniziert, dass alle Veranstaltungen freiwillig sind

Bei jeder Veranstaltung sind Volljährige dabei, welche klar als Ansprechpersonen kommuniziert wurden

Räumlichkeiten

In manchen Situationen kommen Grenzüberschreitungen häufiger vor. Wir benötigen deshalb besondere Schutzmaßnahmen für diese Situationen, insbesondere für vulnerable Personen.

Wir wollen, dass sich bei Übernachtungen alle Personen wohl fühlen und und alle mitkommen können. Deshalb fragen wir den Bedarf nach einem FINTA*-Schlafraum, Einzelzimmer und ähnlichem ab.

Insbesondere bei längeren Veranstaltungen ermöglichen wir Rückzugsräume. Diese werden nicht als Raum zur sexuellen Intimität ausgenutzt.

Wenn die Räumlichkeiten unserer Veranstaltung mindestens zwei sanitäre Einrichtungen haben, wird eine davon als FINTA* Toiletten- und Waschraum eingerichtet. Der andere Toiletten- und Waschraum ist offen für alle Personen.

Wir gehen transparent mit Adressen und Orten für Veranstaltungen um und achten dabei auf die Privatsphäre und den Schutz unserer Mitglieder. Wenn Treffen in Privaträumen von Mitgliedern stattfinden, gehen wir verantwortungsvoll mit diesen um. Wir vermeiden, dass es hierbei zu 1:1 Situationen kommt.

Auch bei digitalen Veranstaltungen bieten wir Kontaktmöglichkeiten zum Awareness-Team, z.B. über Telegram.

Teilnahme der Grünen Jugend Köln an externen Veranstaltungen oder Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Organisationen

Bei Veranstaltungen mit oder von anderen Organisationen können wir nicht davon ausgehen, dass die gleichen Regeln gelten. Bei einer gemeinsamen Teilnahme der Grünen Jugend Köln an diesen Veranstaltungen denken wir bei der Planung der Teilnahme über mögliche Risiken nach. Diese Risiken werden allen Teilnehmenden der Grünen Jugend Köln vorher mitgeteilt. Im Rahmen der Möglichkeiten begrenzen wir diese Risiken, z.B. durch das Ausmachen von Treffpunkten, die Bildung von Bezugsgruppen oder das Einrichten interner Kommunikationskanäle. Bei diesen Veranstaltungen stehen die Vorstandsmitglieder als Ansprechpersonen zu Verfügung.

Beschwerdeverfahren

Für den Fall, das Personen sich in ihrem Raum und ihren Rechten verletzt fühlen, gibt es mehrere Möglichkeiten des Feedbacks und der Beschwerde. Für positives sowie negatives Feedback gibt es einen anonymisierte Beschwerde-Box. Diese steht bei jedem Aktiventreffen zur Verfügung, um dem Vorstand leicht und schnell Rückmeldungen zu geben. Beschwerden werden vom Vorstand spätestens in der nächsten Vorstandssitzung intern besprochen.

Awareness-Team

Wenn Personen sich in ihren persönlichen Grenzen verletzt fühlen oder grenzüberschreitendes Verhalten wahrnehmen, steht das Awarenessteam zur Verfügung. Das Awarenessteam hat einen eigenen Leitfaden, wie es mit der Situation, angesprochen zu werden, und den möglicherweise vertraulichen Informationen umgehen soll. Das Awarenessteam ist bestenfalls bei jedem Aktiventreffen vertreten. Für weitere Veranstaltungen und sowie Verbands- und/oder Kooperationsveranstaltungen können eigene Regelungen getroffen werden. Das Awarenessteam ist in der Telegram-Gruppe verlinkt und kann jederzeit über Telegram angeschrieben werden.

Vorstand

Für allgemeines Feedback und Beschwerden ist der Vorstand zuständig. Dieser hat sofort die Möglichkeit einzugreifen, bis hin zu der Möglichkeit, Hausverbot zu erteilen.

Interne und externe Ansprechpersonen

Es ist angestrebt, für das Thema sexualisierte Gewalt eine konkrete Ansprechperson innerhalb und außerhalb der GJ Köln zu benennen. Diese ist explizit auf den Umgang mit der Thematik geschult und damit besser als das Awarenessteam in der Lage, auf die betroffene Person einzugehen. Die Ansprechperson kann auch aus dem Awarenessteam sein.

Verantwortungsbewusster Umgang miteinander

Bestenfalls wissen jedoch alle Mitglieder der GJ Köln, wie sie im ersten Moment vertrauensvolle Ansprechpersonen sein können. Dazu gehört auch, Wissen zu haben, an wen man sich wenden kann und Strategien, wie man im ersten Moment gut reagiert. Dafür wird das Thema grenzwahrendes Verhalten regelmäßig bei uns angesprochen. Bei sexuellen Übergriffen hilft die Website washilft.org.

Externe Beschwerdestellen

Letztlich ist wichtig, dass auch externe Beschwerdeverfahren ermöglicht werden, damit ein Betroffenen- und kein Institutionsschutz ermöglicht wird. An welche Beratungsangebote man sich hierbei wenden kann, ist weiter unten zu finden.

Notfallplan

Bei der Grünen Jugend Köln konkretisieren wir, welche „Geheimnisse“ weitergegeben werden müssen, und welche nicht. Dabei wird zwischen „schönen“ und „blöden“ Geheimnissen unterschieden. „Blöde“ Geheimnisse, also z.B. solche, die sich nicht gut anfühlen, die eigenen Grenzen überschreiten oder die überfordern, müssen nicht geheim gehalten werden. Hilfe holen ist in dem Fall mutig und kann nicht als Petzen bezeichnet werden.

Opferschutz ist ein wichtiges Gut, welches nur im Notfall aufgehoben werden sollte. Dabei muss definiert werden, welche Schritte wichtig sind und was auf keinen Fall passieren sollte. Auch muss klar sein, welche Dinge wie, wo und mit wem angesprochen werden müssen. Es soll ein Krisen-/Interventionsplan für das Awareness-Team und für den Vorstand erstellt werden:

Der Notfallplan ist ein schriftlich fixiertes Verfahren, das sich an den spezifischen Bedingungen einer Einrichtung orientiert und dann eingesetzt wird, wenn ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch aufkommt. In einem Notfallplan sind die notwendigen Schritte und Zuständigkeiten zur Verdachtsabklärung von Fällen sexueller Gewalt innerhalb und außerhalb der Einrichtung festgehalten. Er ist ein „Wegweiser“ für besonnenes und zugleich wirksames Handeln im Sinne des Kinderschutzes und sollte immer auch ein Rehabilitationsverfahren beinhalten, falls sich herausstellt, dass ein Verdacht unbegründet war.

Darüber hinaus formuliert der Notfallplan die Verpflichtung zur Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt, damit die Bedingungen und Fehlentscheidungen, die den Missbrauch ermöglicht haben, analysiert und für die Zukunft präventive Maßnahmen entwickelt werden können.

Kooperation mit Fachleuten

Grüne Fachpersonen/Fachstellen

Vor allem bei Fällen von sexualisierter Gewalt innerhalb von grünen Strukturen, kann sich an die Ombudspersonen (Vertrauenspersonen mit themenspezifischer Erfahrung) der Grünen gewendet werden. Je nach Kontext des Falles gibt es eine entsprechende Anlaufstelle auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, die unter den folgenden Kontaktdaten erreicht werden kann:

Ombudspersonen Bündnis 90/Die Grünen Köln:

https://www.gruenekoeln.de/partei/delegierte-satzungen-und-hilfestellungen/ombudspersonen/

Ansprechbar für Parteimitglieder, hauptamtlich Beschäftigte der Grünen Köln und Besucher*innen

Themen: Grenzverletzungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder sexuelle Übergriffe

Ombudspersonen Bündnis 90/Die Grünen NRW:

https://gruene-nrw.de/abteilung/ombudsstelle/

Ansprechpartner*innen für alle Fälle von sexualisierter Gewalt, die in grünen Zusammenhängen vorkamen/vorkommen

Ombudspersonen Bündnis 90/Die Grünen Bund:

ombudspersonen@gruene.de

https://www.gruene.de/parteistruktur-und-gremien

Ansprechpartner*innen für alle Fälle von sexualisierter Gewalt, die in grünen Zusammenhängen vorkamen/vorkommen

Externe Fachstellen

Soforthilfe:

Sollte eine Notlage bestehen, verweisen wir auf externe Hilfestellen, um eine professionelle Hilfe und/oder Beratung zu ermöglichen.

Mögliche Anlaufstellen sind:

  • das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
    dort wird Unterstützung für Frauen in Not im Rahmen einer anonymen Beratung angeboten. Das Hilfetelefon ist zu jeder Zeit erreichbar unter Tel.: 116 016 (früher und bis 2024: 08000 116 016). Alternativ kann Kontakt per Mail oder Sofort-Chat über die Website www.hilfetelefon.de aufgenommen werden. Der Kontakt ist in 18 Sprachen und Barrierefrei möglich.
  • das Hilfetelefon Gewalt an Männern
    dort wird Unterstützung für Männer in Not im Rahmen einer anonymen Beratung angeboten. Das Hilfetelefon ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter Tel.: 0800 1239900 erreichbar; freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr. Alternativ besteht die Möglichkeit per Mail auf der Website www.maennerhilfetelefon.de, bzw. an beratung@maennerhilfetelefon.de zu schreiben oder per Chatberatung Kontakt aufzunehmen. Die Chatberatung ist montags bis donnerstags zwischen 12:00 bis 15:00 Uhr und 17:00 bis 19:00 erreichbar.

Angebote in Köln zur Beratung oder in Notsituationen:

Ansprechpartner*innen für den Vorstand:

  • Zartbitter e.V.
  • Vorstand Grüne Köln: Ansonsten ist der Vorstand der Grünen Köln ansprechbar, für Gremien ist v.a. Anna zuständig. Für die GJ Köln sind Leon und Anna zuständig.


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