13. November 2022

Für eine menschenwürdige Sozialpolitik



Ab dem 1. Januar 2023 soll das neue Bürgergeld gelten. Das Bürgergeld war eine Forderung im Bundestagswahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen, die auch im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Wohngeldreform in Kraft. Diese wurde von der Bundesregierung mit Hinblick auf die hohen Energiekosten und der damit zusammenhängenden Inflation in die Wege geleitet. Bringen diese Reformen die versprochene Entlastung und den respektvollen, menschenwürdigen Umgang mit den Leistungsempfänger*innen?

Bürgergeld

Nach dem Verlust der Arbeit greift erst einmal das Arbeitslosengeld I, welches eine der Sozialversicherungen in Deutschland ist. Höhe und Dauer der Finanzierung ist abhängig von der Höhe des Gehaltes und der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung. Nach Auslauf des Arbeitslosengeldes I, greift das Bürgergeld. Das Bürgergeld ist der Nachfolger von Hartz IV. Es hat verschiedene Veränderungen zum Vorgänger. Wir begrüßen, dass die Wohnverhältnisse in den ersten zwei Jahren nicht auf Angemessenheit geprüft werden und dass der Vermögensschonbetrag erhöht wurde. Auch die Erhöhung der Freibeträge für Schüler*innen, Studierende und Auszubildenden begrüßen wir.

Die Erhöhung des Regelsatzes von 449 Euro auf 502 Euro für Alleinstehende ist allerdings keine wirkliche Erhöhung, sondern lediglich eine Anpassung an die Inflation. Der Regelsätze des Bürgergeldes reichen nicht aus, insbesondere die Sätze für Kinder und Jugendliche. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müssten die Leistungen auf mindestens 725 Euro angehoben werden, um wirksam vor Armut zu schützen.

Beim Bürgergeld sind in den ersten sechs Monaten keine Sanktionen möglich. Das ist ein wichtiger Schritt für einen respektvollen Umgang mit den Leistungsempfänger*innen. Wir kritisieren, dass danach weiterhin Sanktionen möglich sind. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bezeichnet Sanktionen als demotivierend und verunsichernd. Sanktionen führen zu gesundheitlichen Problemen und psychischer Belastung. Das Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern. Ein Existenzminimum darf unter keinen Umständen gekürzt werden.

Wir, die GRÜNE JUGEND KÖLN, fordern:

  • einer Erhöhung des Regelsatzes auf 725 Euro,
  • die automatische regelmäßige Anpassung des Regelsatzes an die Inflation,
  • einer Zahlung von 100 Euro für den Übergang,
  • einer Kindergrundsicherung und
  • die Abschaffung jeglicher Sanktionen.

Wohngeld

Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, die ab 2023 in Kraft treten wird. Damit sollen Menschen mit geringem Einkommen bei der Wohnungsmiete oder den Kosten für das selbstgenutzte Wohneigentum unterstützt werden. Denn aktuell geben Haushalte an der Armutsgrenze durchschnittlich 46 Prozent ihres Einkommens für die Miete aus.Anstatt wir bisher ungefähr 600.000 Menschen sollen zukünftig 1,4 Millionen Menschen Wohngeld berechtigt sein. Empfänger*innen von Sozialleistungen jedoch nicht. Das Wohngeld hängt nicht nur vom Einkommen, sondern auch von den Wohnkosten ab. Deshalb ist es schwierig vorherzusagen, ob eine Person wohngeldberechtigt ist oder nicht.

Der Wohngeldbetrag wird durchschnittlich verdoppelt von 190 Euro auf 370 Euro. Außerdem wird es eine Klimapauschale geben, um strukturellen Veränderungen entgegen zu wirken, was wir begrüßen.

  • Wir, die GRÜNE JUGEND KÖLN, fordern die Reduzierung der bürokratischen Hürden für das Wohngeld. Aktuell sind die 12 Seiten Antrag und 5 Seiten Erklärung ein zu großes Hindernis und halten Menschen mit geringen zeitlichen Kapazitäten davon ab, die Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Behörden und Beratung

Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Grundversorgung und Wohngeld, in Deutschland gibt es verschiedene Sozialhilfen, die in unterschiedlichen Situationen greifen und bei unterschiedlichen Ämtern angesiedelt sind. Da den Überblick zu behalten und die oft langen und komplizierten Anträge auszufüllen, ist ein Job für sich. Sozialberatung kann Betroffene in diesem Prozess unterstützen. Aktuell gibt es in Köln keine allgemeine städtische Sozialberatung. Die bestehenden Beratungsangeboten sind größtenteils von kirchlichen Träger*innen, was für einige Personen eine Hürde darstellt.

Aktuell stellt die Digitalisierung der meisten Ämtern in Deutschland eine große Herausforderung dar. Es fehlt oftmals an vielen Stellen an online Angeboten.

Wir, die GRÜNE JUGEND KÖLN, fordern:

  • eine städtische Sozialberatung als erste Anlaufstelle und Begleitung für Betroffene,
  • eine integrierte Akutberatung für zeitlich brisante Fälle, die sehr zeitnahe Termine anbietet,
  • alle Anträge in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen,
  • die Möglichkeiten Anträge online einzureichen,
  • eine einheitliche Plattform, welche die Leistungen der Ämter zusammenführt und die Kommunikation zwischen Ämtern erhöht und
  • die erhöhte Kommunikation zwischen den Ämtern, damit es nicht zu Zurückzahlungen von Leistungen kommt.


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