4. November 2020

Statement der GRÜNEN JUGEND Köln zu transexklusivem radikalem Feminismus in der Grünen Partei



Mit Sorge beobachten wir, dass sich transexklusiver radikaler Feminismus auch in der Grünen Partei breit zu machen versucht. Wir können diesem Gedankengut keine Plattform geben.

Transexklusive radikale Feminist*innen, die auch als TERFs bezeichnet werden, versuchen die Rechte einer in unserer Gesellschaft diskriminierten Gruppe gegen eine andere auszuspielen. Sie argumentieren mit angeblichen ‚biologischen‘ Geschlechtern und verneinen die Selbstzuordnung von Trans*personen.

Dies geschieht, indem Ängste geschürt werden, dass durch die Inklusion insbesondere transweiblicher Menschen in Frauenschutzräume, die Sicherheit nicht mehr gewährt sei. Es hätte keine breite gesellschaftliche Debatte über die Inklusion und Selbstbestimmung von Trans*personen stattgefunden, weshalb diese ‚ergebnisoffen‘ nachzuholen sei. Dies verkennt, dass die Rechte von Trans*personen bereits grundrechtlich geschützt sind. Die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts erkennt die Geschlechtsidentität regelmäßig als ausschlaggebend zur Bestimmung des Geschlechts einer Person an.

Damit verinfachen Gesetze wie das Selbstbestimmungsgesetz, dass von den Grünen in den Bundestag eingebracht wurde, vor allem die als belastend erlebte Bürokratie und Fremdbestimmung im jetzigen Prozess nach dem sogenannten Transsexuellengesetz (TSG). Die im Verfahren benötigten Gutachten sind nicht mehr zeitgemäß. Die Annahme, mit einem psychologischen Gutachten das subjektive Empfinden zur Geschlechtsidentität objektivieren zu können, erscheint schwer nachvollziehbar. Letztenendes können auch die Gutachter*innen nur die Aussagen der Antragsteller*innen wiedergeben.

Das diesjährige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum §45b PStG wird zudem missverstanden. Der BGH hat klar bestätigt, dass eine nicht-binäre Geschlechtsidentität durch die Verfassung anerkannt ist und nicht nur intergeschlechtlichen Menschen offensteht. Lediglich ist hierzu ebenfalls wie bei binärgeschlechtlichen Trans*personen das TSG anzuwenden.

Die Novelle des TSG ist bereits seit Jahren in der Grünen Programmatik enthalten und Thema regelmäßiger Workshops auf verschiedenen Ebenen der Grünen Partei gewesen. Daher irritiert es umso mehr, dass das Thema nun als undiskutiert bezeichnet wird. Es erscheint vielmehr, dass die aus Perspektive der TERFs angeblich mangelhafte Diskussion als Argument herangezogen wird, um einen der Kernwerte grüner Queerpolitik anzugreifen.

Grüne Politik heißt für die Grüne Jugend Köln, Politik zu betreiben, in der alle marginalisierten Gruppen gleichermaßen unterstützt werden. Die Interessen einer marginalisierten Gruppe sollten nie gegen eine andere ausgespielt werden. Zumal es hier auch keinen solchen etwahigen Interessenkonflikt gibt. Etwahige Sexualstraftäter*innen, ganz gleich deren Geschlecht, sollten ohnehin keinen Zugang zu Schutzräumen erhalten. Die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung erscheint dafür nicht zweckmäßig. Einen Ausschluss aufgrund von einer bestimmten Ausprägung der Geschlechtsorgane wäre eindeutig verfassungswidrig.

Andere Argumente wie, dass ein fairer Wettkampf im Sport nicht mehr möglich sei, halten der Überprüfung ebenfalls nicht stand. Gerade im Sport wird durch die privatrechtlichen Regelungen der Sportverbände festgelegt, wer an welchem Wettkampf teilnehmen darf. Diese schließen zum Beispiel Frauen mit hohem Testosteronspiegel aus. Diese Regelung ist auch für Trans*personen einschlaggebend. Es wäre hier vielmehr im Sinne einer diversen Gesellschaft, andere Leistungskategorien als Geschlecht zu schaffen, um einen fairen Wettkampf für eine breite Menge an Sportler*innen zu ermöglichen.

Es verwundert, dass auch die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in Gefahr gesehen wird. Das Selbstbestimmungsgesetz soll lediglich Zugang zu medizinischen Leistungen ermöglichen, die sich aktuell aus der „Behandlung“ von Transgeschlechtlichkeit als Krankheit ergeben. Erneut ist die Regelung des Zugangs zu medizinischen Maßnahmen durch Regelungen außerhalb der Politik begrenzt. Ob eine Maßnahme schlussendlich durchgeführt wird, obliegt der Entscheidung der behandelnden Ärzt*innen. Oftmals ist diese Behandlungspraxis derzeit sehr normorientiert, an binärgeschlechtlichen Konzepten festhaltend. Es ist insofern sehr zielführend, Jugendlichen hier mehr Selbstentscheidungsfreiheit zuzuerkennen.

Medizinisch überwiegen nämlich die Vorteile einer Transistion bei trans*geschlechtlichen Jugendlichen. Eine ausgesetzte Transistion kann die psychosoziale Entwicklung der Jugendlichen schwer beeinflussen und psychische Störungen hervorrufen. Gerade durch beispielsweise eine Gabe von Hormonblockern kann eine Therapie zur Stützung der eigenen Entscheidungsfindung durch die Jugendlichen möglich gemacht werden, Jugendliche können sich „Zeit“ kaufen. Vor dem Hintergrund der psychischen Entlastung sind Hormonblocker insofern keinesfalls „gefährlich“, sondern es wäre fahrlässig, den Zugang zu verweigern. Die Ansicht, Hormonblocker könnten nicht abgesetzt werden, entspricht nicht der medizinischen Wissenschaft.

Zuletzt sei angemerkt, dass es nicht sinnvoll ist, die Situation in Deutschland mit der in anderen Ländern mit unterfinanzierten Gesundheitssystemen zu vergleichen. Dass es keinesfalls sinnvoll sein kann, sich an der Gesetzgebung der britischen Regierung unter Boris Johnson zu orientieren, braucht aus der Perspektive einer grünen Partei eigentlich keine weitere Ausführungen.



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