4. Januar 2016

Zeitliche Begrenzung der Amtszeit der Strukturkomission



Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die Amtszeit der Strukturkomission auf die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu begrenzen. Bei dieser nächsten regulären MV hat die Strukturkomission von ihrer Arbeit zu berichten, über Missstände in der Struktur der GJ Köln aufzuklären und einen Strukturantrag mit Lösungskonzepten einzubringen. Im Anschluss daran wird die Mitgliederversammlung sich darüber beraten ob die Neuwahl einer Strukturkomission von Nöten sei und eine Neuwahl im Anschluss mit einer absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird die Strukturkomission nicht neugewählt. Auch bei darauffolgenden MVen wird dann eine Strukturkomission nicht regulär gewählt werden, sondern die Wahlen dieser bloß auf Antrag der Tagesordnung hinzugefügt werden. Beschließt die MV die Strukturkomission neu zu wählen, so ist am Ende ihrer Amtszeit die oben beschriebene Prozedur erneut anzuwenden.



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